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Fragen und Antworten

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Voraussetzung für die Erteilung eines Visums sind Deutschkenntnisse auf B1-Niveau*, einige Kandidat:innen sprechen bereits auf B2-Niveau. Somit hat jeder Bewerber bereits in Vietnam an einem weiterführenden Deutschkurs teilgenommen. Zur praktischen Entfaltung der mündlichen Sprachkenntnisse werden oft noch mehrere Wochen in der Zielkultur benötigt. Vor Abschluss eines Ausbildungsvertrags führen wir mit Ihnen und den Kandidat:innen Online-Interviews, damit Sie sich von den Deutschkenntnissen selbst überzeugen können.

* (erste Stufe der selbstständigen Sprachanwendung nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen)

Für die praktische Arbeit im Betrieb ist das B1-Niveau in der Regel ausreichend. Aber wir wissen: Nur mit der Alltagssprache kommt man in der Ausbildung nicht weit. Daher organisieren wir in Kooperation mit der DAA Dresden sowie mit freiberuflichen Dozenten aus unserem Partner-Netzwerk ausbildungsbegleitende (Fach-)Sprach- und Kommunikationskurse (z.B. Hotellerie, Zahnmedizin), damit Ihre Auszubildenden auch in der Berufsschule Schritt halten können. Die Preise für unsere Kurse sind mehr als fair und auch für Ihre Auszubildenden bezahlbar. Andere Kurse werden vom BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) gefördert und sind für die Teilnehmenden und Betriebe sogar kostenlos: Die Ausbildungsbetriebe leisten ihren Beitrag durch Freistellung – die Auszubildenden durch ihre Lernbereitschaft und regelmäßige Teilnahme. Die Kurse sind dabei genau auf die Inhalte und Prüfungen der konkreten Ausbildung ausgelegt.

zur Online-Anmeldung Fachsprachkurs

Viele junge Menschen aus Vietnam freuen sich darauf, eine Zukunft in Deutschland aufzubauen. Ein Studium kommt für die meisten aber aufgrund finanzieller und sprachlicher Hürden nicht in Betracht, sodass die duale Ausbildung eine attraktive Möglichkeit bietet, in die eigene Zukunft zu investieren. Damit unsere Azubis ihre Ausbildung erfolgreich abschließen können, unterstützen wir diese zusätzlich mit fachbezogenen Sprachkursen und Nachhilfeangeboten, z.B. von der Bundesagentur für Arbeit. Mit ihren eigenen persönlichen Erfahrungen und Sichtweisen sind unsere Azubis ein echter Mehrwert und ein Image-Gewinn für Ihren Betrieb als weltoffenes Unternehmen. Zudem können Sie Ihren Azubi-Bedarf durch uns langfristig decken und haben mehr Planungssicherheit, denn die Abbruchquoten sind erfahrungsgemäß geringer als bei deutschen Auszubildenden (vgl. Berufsbildungsbericht 2023 der Bundesregierung).

Im Gegensatz zu deutschen Auszubildenden entstehen für Sie anfangs etwas höhere Aufwendungen, die sich aber dank der Motivation und des Engagements unserer Kandidat:innen recht schnell relativieren.

Ihre Investitionen:

  • Ausbildungsvergütung (derzeit mindestens 1048,- €/Monat im 1. Ausbildungsjahr *)
  • individuelle Unterstützung (z. B. Freistellung für Sprachkurse, ggf. Beteiligung an Fahrtkosten oder Beteiligung an den Kosten für Unterbringung)
  • Aufwendungen für Integrationsleistungen wie Sprach- oder Stützunterricht
* Vorgabe der deutschen Auslandsvertretungen. Bei geringerer Ausbildungsvergütung ist ggf. die Eröffnung eines Sperrkontos erforderlich. Wir beraten Sie gerne hierzu.

Gerne senden wir Ihnen nach einem Erstgespräch ein auf Sie zugeschnittenes Angebot zu.

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Ab dem Tag des Auftragseingangs bis zur Einreise müssen Sie in der Regel mit einer Dauer von drei bis vier Monaten rechnen. Da die Botschaften in Vietnam ihrerseits keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer bei den innerdeutschen Behörden haben, lässt sich das Visumverfahren nicht beschleunigen. Wir empfehlen, die Auswahlgespräche mindestens fünf Monate vor dem geplanten Ausbildungsbeginn zu führen. So bleibt noch genügend Zeit, damit sich die Auszubildenden vor Beginn der Berufsschule an ihre neue Heimat und die neue Arbeitsumgebung gewöhnen können.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Vermittlung ist unser Fragebogen, den Sie hier online ausfüllen können. Auf dieser Grundlage veröffentlichen wir eine Stellenbeschreibung im Herkunftsland. Die Ausbildungsvergütung sollte im ersten Ausbildungsjahr aktuell mindestens 1048,- € (brutto) betragen. Dies entspricht dem bundeseinheitlichen Orientierungsbetrag zur Sicherung des Lebensunterhalts. Zu den Unterlagen, die wir für die Beantragung eines Visums benötigen, gehören in der Regel der Ausbildungsvertrag, die Eintragung bei IHK oder HWK sowie im Einzelfall weitere Dokumente. Sie erhalten von uns zudem eine Checkliste zur Vorbereitung der Einreise Ihrer Auszubildenden.
In den sächsischen Großstädten verfügen wir über gute Kontakte zu Wohnungsgebern, sodass wir trotz steigender Mieten in der Regel möblierte Apartments zu Azubi-gerechten Preisen bereitstellen können. Um die Kosten gering zu halten, vermitteln wir an einen neuen Ausbildungsbetrieb mindestens zwei Auszubildende, um Wohngemeinschaften zu ermöglichen. Doch gerade im ländlichen Raum bzw. in Städten mit begrenztem Wohnraumangebot sind wir darauf angewiesen, dass der Arbeitgeber eine Unterkunft zur Verfügung stellt oder über regionale Kontakte vermittelt. Steht kein Wohnraum zur Verfügung, werden wir bei der Beschaffung und Anmietung einer angemessenen Unterkunft zunächst unterstützend tätig. Sollte auch dies erfolglos bleiben, können wir die Vermittlung aus berechtigten Gründen ablehnen. Die für die Anmietung anfallende Kaution und Miete übernimmt jeder Bewerber selbst. Jeder Bewerber schließt den Mietvertrag selbst ab und zahlt die Miete selbst. Im Rahmen von Online-Workshops klären wir die Auszubildenden über wichtige Themen zur Unterbringung auf – etwa zu Mietvertrag, Kündigungsfristen, Mülltrennung, Lüften oder Energieeinsparung, um spätere Probleme mit den Vermietern zu vermeiden.
In diesem Fall versuchen wir, zunächst in Einzelgesprächen, mit dem/der Auszubildenden und dem Arbeitgeber herauszufinden, was die Ursachen für den Konflikt sind. Beispielsweise können Sprachbarrieren, Vorurteile oder kulturelle Besonderheiten zu Missverständnissen zwischen den Beteiligten führen. Es können aber auch familiäre Probleme, Heimweh oder schlicht gesundheitliche Einschränkungen auftreten, die sich negativ auf die Arbeit im Team auswirken. Hier gilt es, auf Augenhöhe zu vermitteln und ggf. mit dem/der Auszubildenden eine Zielvereinbarung zu treffen. Diese Ziele sollten in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Arbeitgeber besprochen werden. Sind die Konflikte auf ein Fehlverhalten des/der Auszubildenden zurückzuführen, kann der Arbeitgeber mit einer Abmahnung darauf reagieren.
Manchmal soll es eben nicht sein: Wir arbeiten mit Menschen und nicht mit irgendeinem Produkt, das man nach Belieben anpassen kann. Eine bestimmte Eigenschaft oder ein Defizit lässt sich mitunter trotz bestmöglicher Anstrengungen nicht ändern. In diesem Fall klären wir im Rahmen eines Entwicklungsgesprächs, ob das Ausbildungsverhältnis fortgeführt oder aufgelöst werden soll. In letzterem Fall bemühen wir uns, die Stelle neu zu besetzen, ansonsten erlassen wir Ihnen alle weiteren Folgegebühren für die Betreuung.
Unser Integrations- und Betreuungskonzept unterteilt sich in einen ausbildungsvorbereitenden und einen -begleitenden Teil und umfasst diverse Checklisten, FAQs, Workshops, Unterstützungsangebote und Fachsprachkurse. Um zu verhindern, dass unsere Kandidat:innen ein finanzielles Risiko eingehen, werden sie nach der Einreise durch uns betreut, da sie bei der Integration professionelle Unterstützung benötigen. Ohne diese Hilfe wären die Auszubildenden auf sich allein gestellt und es käme womöglich zu einem Ausbildungsabbruch. Insbesondere muss sichergestellt sein, dass die Auszubildenden über wesentliche Tatsachen des angestrebten Ausbildungsverhältnisses (d.h. Informationen zur Art der Ausbildung sowie zu Vergütung, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Unterbringung, Arbeitsweg und Arbeitsschutz) transparent und in ihrer Muttersprache aufgeklärt werden. Gerne stellen wir Ihnen unser Konzept bei einem Erstgespräch im Detail vor.
Die konkrete Anzahl richtet sich zunächst natürlich nach Ihrem Personalbedarf. Sollten Sie noch keine Erfahrungen mit internationalen Mitarbeitenden haben, empfehlen wir Ihnen, im ersten Jahr mit einer kleinen Anzahl von Internationals zu starten, um sich an das Thema Fachkräfteeinwanderung heranzutasten und das eigene Team nicht zu überfordern. Denn: Internationale Mitarbeitende in das Team zu integrieren heißt, Verständnis für die Situation des Gegenübers aufzubringen und ein Stück weit Familienersatz zu sein. Insbesondere im ländlichen Raum sollten Sie mindestens zwei Internationals einstellen, um ein Heimatgefühl zu erzeugen und Isolation zu vermeiden. Ein weiterer Grund ist die Kostenteilung im Rahmen einer Wohngemeinschaft.

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