Antworten auf häufig gestellte Fragen
Welches Sprachniveau beherrschen Ihre Auszubildenden?
Voraussetzung für die Erteilung eines Visums sind Deutschkenntnisse auf B1-Niveau*, einige Kandidat:innen sprechen bereits auf B2-Niveau. Somit hat jeder Bewerber bereits in Vietnam an einem weiterführenden Deutschkurs teilgenommen. Zur praktischen Entfaltung der mündlichen Sprachkenntnisse werden oft noch mehrere Wochen in der Zielkultur benötigt. Vor Abschluss eines Ausbildungsvertrags führen wir mit Ihnen und den Kandidat:innen Online-Interviews, damit Sie sich von den Deutschkenntnissen selbst überzeugen können.
* (erste Stufe der selbstständigen Sprachanwendung nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen)
Können wir für unsere Auszubildenden einen Sprachkurs buchen?
Für die praktische Arbeit im Betrieb ist das B1-Niveau in der Regel ausreichend. Aber wir wissen: Nur mit der Alltagssprache kommt man in der Ausbildung nicht weit. Daher organisieren wir in Kooperation mit der DAA Dresden sowie mit freiberuflichen Dozenten aus unserem Partner-Netzwerk ausbildungsbegleitende (Fach-)Sprach- und Kommunikationskurse (z.B. Hotellerie, Zahnmedizin), damit Ihre Auszubildenden auch in der Berufsschule Schritt halten können. Die Preise für unsere Kurse sind mehr als fair und auch für Ihre Auszubildenden bezahlbar. Andere Kurse werden vom BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) gefördert und sind für die Teilnehmenden und Betriebe sogar kostenlos: Die Ausbildungsbetriebe leisten ihren Beitrag durch Freistellung – die Auszubildenden durch ihre Lernbereitschaft und regelmäßige Teilnahme. Die Kurse sind dabei genau auf die Inhalte und Prüfungen der konkreten Ausbildung ausgelegt.
Warum sollten wir Auszubildende aus dem Ausland einstellen?
Was müssen wir als Unternehmen investieren?
Im Gegensatz zu deutschen Auszubildenden entstehen für Sie anfangs etwas höhere Aufwendungen, die sich aber dank der Motivation und des Engagements unserer Kandidat:innen recht schnell relativieren.
Ihre Investitionen:
- Ausbildungsvergütung (derzeit mindestens 1048,- €/Monat im 1. Ausbildungsjahr *)
- individuelle Unterstützung (z. B. Freistellung für Sprachkurse, ggf. Beteiligung an Fahrtkosten oder Beteiligung an den Kosten für Unterbringung)
- Aufwendungen für Integrationsleistungen wie Sprach- oder Stützunterricht
Gerne senden wir Ihnen nach einem Erstgespräch ein auf Sie zugeschnittenes Angebot zu.
Wie lange dauert es, bis wir den neuen Azubi bei uns begrüßen dürfen?
Welche Unterlagen müssen wir beisteuern?
Müssen wir eine Mitarbeiter-Wohnung bereitstellen?
Was machen wir, wenn es Konflikte zwischen unserem Team und den Azubis gibt?
Was passiert, wenn die Kandidat:innen nicht unseren Erwartungen entsprechen?
Was beinhaltet Ihr Integrationskonzept?
Wie viele Internationals sollten wir einstellen?
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